Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Buchung und Teilnahme an Fahrtechnikkursen und Angeboten


  1. Teilnahme und Voraussetzungen
    Die folgenden Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden, welche auf Grundlage einer Buchung von Angeboten von MTB-ABC beruht. Teilnehmen kann jeder, der gesundheitlich den Voraussetzungen des Kurses gewachsen ist und allgemein fahrtauglich ist. Eine entsprechende Ausrüstung (funktionstüchtiges Mountainbike, Helm, den Witterungsbedingungen entsprechende Kleidung) ist Voraussetzung. Es ist nicht Verpflichtung des Guides, dem Teilnehmer, der Teilnehmerin im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Teilnehmer/innen, die diese Voraussetzungen nicht oder nur teilweise erfüllen, können vom Kurs ausgeschlossen werden. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Kurs-Gebühr.

  2. Anfrage und Anmeldebestätigung
    Die Anmeldung der Kurse erfolgt über die Webseite. Sobald die vollständige Anmeldung bei uns eingegangen ist, prüfen wir die Verfügbarkeit des Platzes und bestätigen diesen.

  3. Bezahlung der Kursgebühren
    Mit der Anmeldebestätigung wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Ohne Zahlung der vollen Kurs-Gebühr besteht für den Teilnehmer, die Teilnehmerin kein Anspruch auf Erbringung der Leistung, er/sie ist jedoch zur Zahlung der Stornogebühren verpflichtet.

  4. Abrechnung
  5. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und diese daher auch nicht ausgewiesen. Rechnungen über Kursgebühren sind innerhalb von 2 Wochen ab Zugang an das in der Bestätigung angegebene Bankkonto zu zahlen, ohne dass es einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf.



  6. Leistung
    Der Kurs-Inhalt ergibt sich aus der Ausschreibung. Dieser stellt den geplanten Ablauf dar, ohne diesen im Detail zu gewährleisten. Eine Änderung der Leistung aufgrund witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen (zum Beispiel Streckenwahl) ist möglich.

  7. Verhalten und Mitwirkungspflicht der Teilnehmer/innen.
    a) Die Teilnehmer/innen sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer/innen nicht gefährden und auf diese Rücksicht nehmen.
    b) Die Teilnehmer/innen sind insbesondere verpflichtet, die im Rahmen des Fahrtechniktrainings gestellten und aufeinander aufbauenden praktischen Übungsaufgaben zu absolvieren und auf Aufforderung des Trainers, der Trainerin zur Erlangung größtmöglicher Sicherheit zu wiederholen. Den Anweisungen des Trainers, der Trainerin zur Durchführung einzelner Übungen, insbesondere seinen Sicherheitshinweisen, ist jederzeit zu folgen.
    c) Alle Teilnehmer/innen haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Anleitungen der Trainer/innen, nach der Straßenverkehrsordnung, einzuhalten. Darüber hinaus sind die DIMB Trail Rules einzuhalten; die DIMB Trail Rules können unter http://www.dimb.de nachgelesen werden.
    d) Die Erziehungsberechtigten und Teilnehmer/innen sind sich darüber im Klaren, dass Fahrtechniktrainings mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer/innen sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem eigenen und dem Verhalten Dritter ergeben. Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende und nicht den für das Fahrtechniktraining oder eine bestimmte Übung vorausgesetzten fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer/innen können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen.

  8. Gefahrtragung und Haftung
    a) Dem Teilnehmer, der Teilnehmerin an einem Fahrtechniktraining von MTB-ABC ist bekannt, dass die Benutzung eines Mountainbikes sowohl auf als auch abseits befestigter Strassen und insbesondere im Rahmen eines Fahrtechniktrainings besondere körperliche Anforderungen stellt und mit spezifischen Gefahren verbunden ist. Die Teilnahme erfolgt deshalb grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.
    b) Soweit MTB-ABC für rechtswidrig verursachte Schäden haftet, gilt Folgendes:
    Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet MTB-ABC unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    Für sonstige Schäden haftet MTB-ABC unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    Im Übrigen ist die Haftung durch MTB-ABC ausgeschlossen.
    Soweit die Haftung durch MTB-ABC ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  9. Vertragsaufhebung seitens des Veranstalters
    Der Veranstalter ist berechtigt, bei Nichterreichen der in der jeweiligen Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl, bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall zeitnah zurückerstattet.
    Wird der Kurs aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht angetreten ist der Veranstalter versucht einen Ausweichtermin zu finden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Wird ein laufender Kurs aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt und daher abgebrochen/unterbrochen ist der Veranstalter versucht den Kurs am selben Tag fortzuführen, auch hierauf besteht jedoch kein Anspruch. Die bereits geleisteten Zahlungen werden an den Teilnehmer, die Teilnehmerin zurückerstattet.

  10. Rücktritt des Teilnehmers, der Teilnehmerin
    Der Teilnehmer, die Teilnehmerin kann jederzeit von der Kursteilnahme zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Die Höhe der entstehenden Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung
    – ab 7 Tage vor Kurs-Termin: volle Kostenrückerstattung
    – ab 3 Tage vor Kurs-Termin: 50% Kostenrückerstattung
    der zu zahlenden Kursgebühr.
    Insofern der zurücktretende Teilnehmer, die Teilnehmerin einen Ersatzteilnehmer/in an seiner statt schicken möchte, kann er/sie dies verlangen. Er/sie hat Sorge dafür zu tragen, dass diese/r den Ansprüchen der Ausschreibung genügt. Er/sie hat den Veranstalter rechtzeitig über den Ersatzteilnehmer/in zu informieren. Bleibt der Teilnehmer, die Teilnehmerin dem Kurs ohne vorherige schriftliche Kündigung fern besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

  11. Reiseabbruch
    Muss ein/eine Kursteilnehmer/in den Kurs aus irgendeinem Grund vorzeitig verlassen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der von ihm bezahlten Kursgebühr. Die Bedingungen aus Ziffer 7 bleiben hiervon unberührt. Ein eventuell erforderlicher Rücktransport ist auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers, der Teilnehmerin durchzuführen.

  12. Foto/Videoaufnahmen
    Während des Kurses werden eventuell Foto- und/oder Videoaufnahmen angefertigt. Das Foto und Videomaterial wird ausschließlich zu Bewegungsanalyse während der Kurse genutzt und im Anschluss nach dem Kurs gelöscht. Wenn du dies nicht möchtest, teile dies bitte zu Beginn des Kurses ausdrücklich mit.

  13. Datenschutz
    Der Veranstalter behandelt die ihm im Rahmen der Vertragsbeziehung übermittelten personenbezogenen Daten vertraulich und gibt solche nicht an Dritte weiter.

  14. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.